SICHERHEIT DURCH UNABHÄNGIGKEIT, VERTRAULICHKEIT UND SCHWEIGEPFLICHT
Oberste Priorität ist der Schutz Ihrer Privatsphäre. Mit einem EAP (Employee Assistance Program) wird Ihnen absolute Vertraulichkeit und Unabhängigkeit garantiert.
FOLGENDE PUNKTE MÜSSEN BEI DER AUSWAHL EINES EAP BEACHTEt WERDEN:
- Alle Beratungen im Rahmen des EAPs sind zu 100 % vertraulich.
- Niemand, auch nicht der/die Arbeitgeber:in, erfährt, wer das EAP in Anspruch genommen hat. Denn: Alle Berater:innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
- Alle Beraterinnen und Berater sollten mittels ihrer Arbeitsverträge in besonderer Weise auf dieses Verschwiegenheitsgebot und Datenschutz verpflichtet werden.
- Um die Daten zusätzlich zu schützen, empfiehlt es sich, das Verschwiegenheitsgebot als Bestandteil aller EAP Verträge den Kundinnen und Kunden gegenüber aufzunehmen. Dies verpflichtet beide Seiten, alles zu unterlassen, was die Geheimhaltung von Privatgeheimnissen der Klientinnen und Klienten gefährden oder beeinträchtigen kann.
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Wenn diese Sicherheit nachweislich gelebt werden soll, bedarf es regelmäßiger Schulungen aller Mitarbeitenden des EAP Anbieters - besonders der Beraterinnen und Berater.
Zertifizierter Datenschutz
Datenschutz und IT-Sicherheit sind ein „Must-have“ für jedes EAP. Personenbezogene Daten müssen vor unbefugter Nutzung oder Verarbeitung sowie vor Missbrauch oder Verlust geschützt werden.
- Einen funktionierenden Datenschutz erkennt man an einem gültigen Zertifikat.
- Die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Europäischen Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) sollen nachweislich erfüllt und so transparent gestaltet sein, dass die Kunden die Maßnahmen nachvollziehen und ggf. überprüfen können.
WIR SIND FÜR SIE DA
Haben Sie Fragen zur Vertraulichkeit und Sicherheit eines EAP?
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